Gemeindekennziffer: 61259

Infos von A-Z

In etwa 300 Artikel erfahren Sie viele wichtige Informationen rund um die Stadt Liezen. Wenn Sie weitere Fragen haben, so scheuen Sie bitte nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Fehlt aus Ihrer Sicht etwas, teilen Sie uns auch das mit, damit wir Ihnen so rasch wie möglich die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen können.

Stadtamt Liezen                                  Telefon: + 43 (0)3612/22 88 1-0
Rathausplatz 1                                    E-Mail: stadtamt@liezen.at
A-8940 Liezen


Langlaufloipe Liezen-Pyhrn

Auf der B138 von Richtung Liezen kommend in Richtung Pyhrnpass befindet sich die Langlaufloipe Pyhrn. Der Bauernhof Essl im Pyhrn, ein Stadtteil von Liezen, fungiert als Loipeneinstieg. Neben dem Ticketautomaten finden Sportler auch sanitäre Einrichtungen.


In höherer Tallage (800-830m) befinden sich insgesamt 16,7 km klassische und Skating-Loipe, die parallel verlaufen. Die Pyhrnloipe verfügt über zwei Loipenkreise / -schleifen. Sämtliche Loipen sind leicht bis schwer und schneesicher. Die 8,3 km Sportloipe sowie die 8,4 km Wanderloipe sind für die beiden Stilrichtungen Skating und Klassisch gespurt! 


Loipengebühr: € 4,-- pro Tag, Jugendliche bis 18 Jahre GRATIS, Saisonkarte: € 39,-- (erhältlich im Bürgerservice der Stadtgemeinde)

Die Stadtgemeinde Liezen hat zur Vermeidung von unnötigem Lärm eine Lärmschutzverordnung erlassen.

 

Auszug aus der Verordnung für Liezen und Ortsteil Weißenbach:

 

§ 2 - Haus- und Gartenarbeiten

(1) Die Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten darf lediglich an Werktagen von Montag bis Samstag in der Zeit zwischen 7.00 und 12.00 und 14.00 bis 20.00 Uhr erfolgen. Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenscheren, Baumsägen usw. An Sonn- und Feiertagen ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten verboten.

(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeit durchführen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen diese Verordnung von der Bezirkshauptmannschaft Liezen mit einer Verwaltungsstrafe geandet werden kann.

 

Anzeigen sind an die Polizei zu richten.

 

Die vollständige Lärmschutzverordnung ersehen Sie in der untenstehenden Word-Datei!

Für die Auszahlung von Pensionen an im Ausland wohnhafte Pensionisten ist einmal jährlich die Vorlage einer Lebensbestätigung erforderlich. Diese wird automatisch im Jänner eines jeden Jahres zugesandt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Für in Österreich lebende Pensionisten, welche eine Pension aus dem Ausland beziehen, wird ebenfalls jährlich von der ausländischen Pensionsversicherungsanstalt ein Schreiben auf welchem bestätigt werden muss, dass die Person noch lebt, zugeschickt.

Gebühr: € 2,10 Verwaltungsabgabe