Gemeindekennziffer: 61259

Infos von A-Z

In etwa 300 Artikel erfahren Sie viele wichtige Informationen rund um die Stadt Liezen. Wenn Sie weitere Fragen haben, so scheuen Sie bitte nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Fehlt aus Ihrer Sicht etwas, teilen Sie uns auch das mit, damit wir Ihnen so rasch wie möglich die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen können.

Stadtamt Liezen                                  Telefon: + 43 (0)3612/22 88 1-0
Rathausplatz 1                                    E-Mail: stadtamt@liezen.at
A-8940 Liezen


In die EU-Wählerevidenzen der Gemeinde sind UnionsbürgerInnen einzutragen, die vor dem 1. Jänner d. J. der Eintragung das 14. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht ausgeschlossen sind und


1. die österr. Staatsbürgerschaft besitzen und ihren HWS in Österreich haben,

2. die österr. Staaatsbürgerschaft besitzen, ihren HWS im Ausland und einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz gestellt haben;

3. die nicht die österr. Staatsbürgerschaft besitzen, ihren HWS in einer österr. Gemeinde und einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz gestellt haben;


Für die Übermittlung der Daten der zentralen Europa-Wählerevidenz sind folgende UnionsbürgerInnen zu berücksichtigen:

1. österr. StaatsbürgerInnen mit HWS in einem Mitgliedsstaat der EU, die einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz gestellt haben;

2. nicht österr. StaatsbürgerInnen mit HWS in einer österr. Gemeinde, die einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz gestellt haben.


Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Familienunterhalt/Partnerunterhalt für Zivildienstleistende

Während der Ableistung des Zivildienstes besteht - bei Zutreffen der Voraussetzungen - Anspruch auf Familienunterhalt/Partnerunterhalt für:

die Ehefrau des Zivildienstleistenden die Kinder, die der Zivildienstleistende oder seine nicht dauernd getrennt lebende Ehefrau Familienbeihilfe oder eine gleichartige ausländische Beihilfe bezieht andere Personen, sofern der Zivildienstleistende aufgrund einer im Familienrecht begründeten gesetzl. Verpflichtung Unterhalt zu leisten hat (zB außereheliche Kinder, geschiedene Frau) den eingetragenen Partner (nach dem Eingetragene Partnerschafts-Gesetz)

Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende
Die Wohnkostenbeihilfe dient zur Abdeckung jener Kosten, die dem Zivildienstleistenden nachweislich für die erforderliche Beibehaltung der eigenen Wohnung entstehen. Als eigene Wohnung gelten Räumlichkeiten, die eine abgeschlossene Einheit bilden und in denen der Zivildienstleistende einen selbständigen Haushalt führt.

 

Formulare sind auf der Bundesheerhomepage oder auch auf der Homepage der Zivildienstserviceagentur zu finden.


Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt - Zivildienstserviceagentur 

1030 Wien, 

Marxergasse 2 

01/585 47 09 

info@zivildienst.gv.at 

https://www.zivildienst.gv.at

Antragsformular für Beitrag der Stadtgemeinde Liezen für die Beschaffung männlicher Zuchttiere