Gemeindekennziffer: 61259

Infos von A-Z

In etwa 300 Artikel erfahren Sie viele wichtige Informationen rund um die Stadt Liezen. Wenn Sie weitere Fragen haben, so scheuen Sie bitte nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Fehlt aus Ihrer Sicht etwas, teilen Sie uns auch das mit, damit wir Ihnen so rasch wie möglich die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen können.

Stadtamt Liezen                                  Telefon: + 43 (0)3612/22 88 1-0
Rathausplatz 1                                    E-Mail: stadtamt@liezen.at
A-8940 Liezen


Auf Initiative von Barbara Kabas und Johanna Gruber wurde das Projekt "Gastfreundschaft im Ennstal" ins Leben gerufen und die ersten Ideen am Tag der Region in Liezen präsentiert. Ziel ist es, dass auch im Bezirk Liezen Asylanten aufgenommen und beherbergt werden.

 


Kontakt Plattform Gastfreundschaft:

E-Mail: plattformgastfreundschaft@Gmail.com

 


 

Mit Jänner 2015 ist die Jugend am Werk Steiermark GmbH mit "handwerk", so der neue Name des gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes, neu gestartet.

 

Kontakt: Wirtschaftspark B3, Liezen

Telefon: 05079005880

Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes und die damit auszustellenden Urkunden und Bestätigungen sind nachstehende Dokumente dem Standesamt vorzulegen:
  • Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen oder die Geburtsurkunde (gegebenenfalls auch Heiratsurkunde) der Mutter des unehelichen Kindes; gegebenenfalls der Nachweis der Auflösung der Ehe
  • Nachweis des akademischen Grades (Verleihungsurkunde oder inländische Personenstandsurkunde mit akademischem Grad)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (der Mutter) (Ausländer - Reisepass)
  • Erklärung über Vornamensgebung
  • Geburtsbestätigung, wenn die Anzeige nicht vom Leiter einer Krankenanstalt erstattet wird

  • Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen.


ANMERKUNG: seit November 2014 gibt es das Zentrale Personenstandsregister (ZPR); sollten bereits dort alle Verfahren (Heirat der Eltern, Geburt der Eltern, Staatsbürgerschaft usw) eingetragen sein, kann von einer Vorlage der oa Dokumente abgesehen werden. Auskunft darüber erhalten Sie bei jedem Standesamt.

 

Spezielle Anfragen richten Sie bitte an das Standesamt der Stadt Liezen unter der Telefonnummer:
+43(0)3612 22881 DW 111 - Panja Lammer, 109 - Amel Muhamedbegovic oder 127 - Karin Lechner

 

Gebühren pro Geburtsurkunde:
€ 7,20  Bundesgebühr
€ 2,10  Verwaltungsabgabe

 

Hinweis: Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Ausstellung einer Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes keine Gebühren an (Ausnahme: Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde .  nach Verlust oder Diebstahl). Bei Zusendung der Geburtsurkunde entstehen in der Regel Kosten. Erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Standesamt.

 

Weitere Gebühren auf Anfrage 

 

Weitere Infos erhalten Sie bei Österreich.gv.at:  Informationen und Hilfestellung bei Behördenwegen anläßlich einer Geburt

Der Bezirk Liezen umfasst 29 Gemeinden (Stand 2015)

Weitere Infos dazu finden sie hier

Vergabe von Gemeindemietwohnungen

Ausschließlich nur mehr über die Siedlungsgenossenschaft Ennstal.
Ansprechperson: Lisa Kalsberger Tel. +43 (0) 3612 273-269

E-Mail: office.ennstal@wohnbaugruppe.at 

 

Anfragen Seniorenmietwohnungen
Frau Cäcilia Sulzbacher
jeden Dienstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Tel.:  +43 664 88449117

Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555
Beratung rund um die Uhr, anonym und kostenlos, 365 Tage im Jahr
Die Frauenhelpline gegen Gewalt (0800 222 555) unterstützt: alle Frauen,

  • die von Männergewalt betroffen oder bedroht sind, sowie alle Personen aus dem Umfeld der Betroffenen
  • Frauen und Mädchen, die von Stalking und Zwangsheirat betroffen sind
  • Frauen in Beziehungs- und Lebenskrisen.
  • VertreterInnen von diversen Institutionen und sozialen Einrichtungen

weitere Infos erhalten sie hier:

AUFGABENBEREICHE des/der Gleichbehandlungsbeauftragen:


  • Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Bediensteter des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände zu Fragen der Gleichbehandlung und Frauenförderung entgegennehmen und beantworten.
  • Opfer von Diskriminerungen aufgrund des Geschlechtes, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der Rasse oder ethnischen Herkunft sowie der sexuellen Orientierung zu unterstützen und über mögliche Rechtsfolgen zu beraten.
  • Opfer von Belästigung aufgrund des Alters, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der Rasse oder ethnischen Herkunft sowie der sexuellen Orientierung, sowie Opfer von sexueller Belästigung zu beraten und unterstützen.
  • Aufgrund der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU ist die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark im Bezug auf Gleichbehandlung in Bereichen außerhalb von Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung auch Ansprechpartnerin für die steirische Bevölkerung
    .
  • Weitere Auskünfte: +43 (0) 316 877 5841 oder auf der Homepage www.gleichbehandlung.steiermark.at