Gemeindekennziffer: 61259

Infos von A-Z

In etwa 300 Artikel erfahren Sie viele wichtige Informationen rund um die Stadt Liezen. Wenn Sie weitere Fragen haben, so scheuen Sie bitte nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Fehlt aus Ihrer Sicht etwas, teilen Sie uns auch das mit, damit wir Ihnen so rasch wie möglich die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen können.

Stadtamt Liezen                                  Telefon: + 43 (0)3612/22 88 1-0
Rathausplatz 1                                    E-Mail: stadtamt@liezen.at
A-8940 Liezen


Allgemeine Informationen
Bei einer Eheschließung im Ausland kann die dort zuständige Heiratsbehörde von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis verlangen. Durch das Ehefähigkeitszeugnis wird Ihnen von Ihrem zuständigen Standesamt in Österreich bescheinigt, dass der Schließung einer Ehe keine Hindernisse im Weg stehen.

 

Hinweis:
Durch Abkommen mit Deutschland, Italien und der Schweiz kann das ausländische Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt von dem für Sie zuständigen Standesamt in Österreich einholen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem individuellen Fall benötigt werden.

 

TIPP:
Kontaktieren Sie in jedem Fall vor der geplanten Eheschließung Ihr zuständiges Standesamt in Österreich, beispielsweise um die Namensführung in der Ehe  zu klären.

Zuständig in Liezen: Standesamt - Panja Lammer +43 3612 22881 DW 111, Amel Muhamedbegovic  DW 109 oder Karin Lechner DW 127

 

Fristen.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sollte frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin beantragt werden, da es nur maximal sechs Monate gültig ist.

 

Zuständige Stelle.
Die Personenstandsbehörde, die für den Wohnsitz oder Aufenthalt des Verlobten oder der Verlobten örtlich zuständig ist:
- das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde
- in Statutarstädten : das Standesamt des Magistrats
- in Wien: die Standesämter in Wien . 

Besteht kein Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes im Inland zuständig. In allen anderen Fällen kontaktieren Sie das Magistrat in Wien, Magistratsabteilung 26, Fachbereich Personenstand.

 

 

Weitere Infos zu den Gebühren etc. erhalten Sie im Internet unter www.oesterreich.gv.at:  Ehefähigkeitszeugnis

Seit 1. Jänner 2019 gibt es die Ehe für Alle bzw die Möglichkeit für heterosexuelle Paare, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen.

 

Welche Unterschiede es dabei gibt, sind im Anhang ersichtlich.


Weitere Informationen erhalten Sie auch hier!

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadtgemeinde Liezen: +43 3612 22881

Panja Lammer - DW 111, Amel Muhamedbegovic DW 109, Karin Lechner - DW 127

 

"Ehegemeinschaftszeugnisse" werden bei der Beantragung einer Witwen/Witwerpension benötigt. Sie bestätigen, dass die Ehe bis zum Ableben einer der Partner aufrecht war.


Benötigte Dokumente: keine


Gebühren:
KEINE - "Gebührenfrei gem. § 106 ASVG" oder "Gebührenfrei gem. § 64 Abs. 2 KOVG"


"Ehegemeinschaftszeugnisse" werden von den Meldeämtern bzw. Standesämtern ausgestellt.

Ab sofort (17.1.2023) gibt es keine Beschränkungen mehr die Personenanzahl betreffend, welche an einer Trauung am Standesamt Liezen teilnehmen dürfen.


Speisen und Getränke sind untersagt!

 

 

Exklusivtrauungen (= Trauung auf der Hintereggeralm) werden je nach Witterung wieder durchgeführt!



Die Stadtverwaltung - und auch das Standesamt - sind für Ihre Anfragen zu den Parteienverkehrszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 8 - 12 Uhr, Dienstag von 8 - 16 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14 - 16 Uhr) erreichbar.


Telefonisch und per E-Mail sind wir aber auch außerhalb dieser Zeiten erreichbar:

E-Mail-Adresse: stadtamt@liezen.gv.at

Telefonnummer: 03612/22881 



In Österreich kommt eine rechtsgültige Ehe nur dann zustande, wenn sie vor einem Standesbeamten/einer Standesbeamtin geschlossen wird. Heiraten kann man bei jedem Standesamt in Österreich. Seit 1.11.2013 kann auch bei JEDEM Standesamt die "Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit" (= früher Aufgebot) gemacht werden.

Trauzeugen sind seit 1.11.2014 NICHT mehr notwendig!

Die Ermittlung der Ehefähigkeit kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen. Dabei müssen beide Verlobten anwesend sein.

 




Spezielle Anfragen richten Sie bitte an das Standesamt der Stadt Liezen unter der Telefonnummer: +43(0)3612/22 88 1 DW DW 111 - Panja Lammer, DW 109 - Amel Muhamedbegovic, DW 127 - Karin Lechner


Weitere Informationen finden Sie auch unter 

www.oesterreich.gv.at

 


 

Die für die Ermittlung der Ehefähigkeit notwendigen Unterlagen finden Sie am "Merkblatt Eheschließung"

Infos zu den Öffnungszeiten und Tarifen finden Sie hier

Primär als Sporthalle konzipiert, verfügt die Ennstalhalle über alle Einrichtungen, die für den Schulsport, aber auch für größere Veranstaltungen benötigt werden. Bei der Planung der Halle wurde besonderes Augenmerk auf eine vielseitige Verwendbarkeit gelegt und so kann sie binnen kurzer Zeit von der Sporthalle zu einer erstklassigen Veranstaltungshalle umfunktioniert werden.

Umfassende Informationen zur Ennstalhalle Liezen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Prospekt in PDF-Format.

Essen Zuhause (Essen auf Rädern)

Essen Zuhause täglich warm.

 

In Liezen stellt der Pflegeverband Liezen täglich warmes Essen zu.


Melden sie sich auf der Stadtgemeinde Liezen im Bürgerservice an. 

Füllen sie das Formular (unter Service - Formulare - Soziales - Essen auf Rädern) aus und senden es mit den 

dazugehörigen Unterlagen an stadtamt@liezen.gv.at.

 

Nähere Informationen unter:

http://www.pflegeverband-liezen.at/

Pflegeverband Liezen

Fronleichnamsweg 4/2/1

8940 Liezen


Bereichsleiterin Essen auf Rädern 

Frau Günther Sabrina

Tel: +43 (0) 676 84 63 97 35

E-Mail: essenaufraedern@pflegeverband-liezen.at

EU-Mitgliedstaaten

Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch die sechs Gründungsmitglieder im Jahre 1951 hat sich die Europäische Union mehrmals vergrößert. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches sind 27 Länder Mitglieder der Europäischen Union.



Weitere Infos siehe hier!

EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum) sind
Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) und die nicht der EU-angehörenden Staaten:

Island, Liechtenstein und Norwegen

Mitgliedsländer der EU:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

 

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die unionsrechtlich zum Aufenthalt in Österreich für mehr als drei Monate berechtigt sind, erhalten als Dokumentation ihres unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts auf Antrag eine "Anmeldebescheinigung" (ein entsprechender Antrag muss binnen vier Monaten ab Einreise in Österreich gestellt werden).

Sie erwerben nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich das Recht auf Daueraufenthalt. Auf Antrag wird ihnen eine "Bescheinigung des Daueraufenthalts" ausgestellt.


Weitere Informationen finden Sie hier!