Gemeindekennziffer: 61259

Förderungsrichtlinien für die Neugründung oder Betriebserweiterung in Liezen

Voraussetzungen:
  • Industrie- oder Gewerbebetrieb kein Handels- oder Dienstleistungsbetrieb
  • mindestens 3 neue Arbeitsplätze werden geschaffen
  • diese müssen mindestens 5 Jahre gehalten werden (Berichtspflicht)

Höhe:

  • EURO 1.090,-- bis 50 % Beschäftigungsausmaß
  • EURO 2.180,-- ab 50 % Beschäftigungsausmaß

pro neu geschaffenen Arbeitsplatz

Abwicklung:

  • formloses Schreiben an die Stadtgemeinde mit erforderlichen Daten oder telefonische Kontaktaufnahme
  • Förderungsbedingungen werden in einem Vertrag festgeschrieben
  • Gegenverrechnung der Förderung mit der Kommunalsteuerschuld (keine direkte Auszahlung)

 


Wirtschaftsförderung "Fokus Innenstadt"

Seit 1. Mai 2017 unterstützt die Stadtgemeinde Liezen Neuansiedlungen im Kerngebiet der Stadt Liezen. Als Kerngebiet wird der Bereich innerhalb von Fronleichnamsweg, Hauptstraße, Ausseerstraße und Döllacherstraße definiert. Im Juli 2019 wurde diese Förderung im Gemeinderat der Stadtgemeinde Liezen angepasst und die Modalitäten für einen Förderanspruch adaptiert.