Gemeindekennziffer: 61259

Lebensbestätigung

Für die Auszahlung von Pensionen an im Ausland wohnhafte Pensionisten ist einmal jährlich die Vorlage einer Lebensbestätigung erforderlich. Diese wird automatisch im Jänner eines jeden Jahres zugesandt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Für in Österreich lebende Pensionisten, welche eine Pension aus dem Ausland beziehen, wird ebenfalls jährlich von der ausländischen Pensionsversicherungsanstalt ein Schreiben auf welchem bestätigt werden muss, dass die Person noch lebt, zugeschickt.

Gebühr: € 2,10 Verwaltungsabgabe