Gemeindekennziffer: 61259

Ehegemeinschaftszeugnis

"Ehegemeinschaftszeugnisse" werden bei der Beantragung einer Witwen/Witwerpension benötigt. Sie bestätigen, dass die Ehe bis zum Ableben einer der Partner aufrecht war.


Benötigte Dokumente: keine


Gebühren:
KEINE - "Gebührenfrei gem. § 106 ASVG" oder "Gebührenfrei gem. § 64 Abs. 2 KOVG"


"Ehegemeinschaftszeugnisse" werden von den Meldeämtern bzw. Standesämtern ausgestellt.