Quelle: Homepage der Bezirkshauptmannschaft Liezen,
http://www.bh-liezen.steiermark.at
Der Bezirk
Liezen nimmt innerhalb der Steiermark eine besondere Stellung ein. Begründet
wird dies einerseits mit der flächenmäßig sehr großen Ausdehnung, andererseits
aber auch aufgrund seiner mehrfachen Gebietsveränderungen seit Einrichtung der
Verwaltungseinheiten ab dem Jahre 1849.
11 Jhdt.
Die älterste
Verwaltungseinheit in unserem Bezirk stellte ab dem 11. Jhdt. die Grafschaft
Ennstal dar, welche ungefähr in ihrer Ausdehnung dem Gebiet des heutigen
Bezirkes Liezen entsprach. Aus dieser entwickelten sich die Grundherrschaften.
1748
Unter der
Regentschaft von Kaiserin Maria Theresia wurde 1748 das Kreisamt Steiermark
und ab 1753 die weitere Unterteilung in insgesamt vier Kreisämter geschaffen.
Diese hatten die Aufgabe, die Grundherrschaften zu beaufsichtigen und somit
einen fühlbaren Untertanenschutz herbeizuführen. Das Enns- und Paltental
gehörte zum Kreis Judenburg. Aufgrund der militärischen Notwendigkeiten kam es
1771 zur Bildung von Werbbezirken, welche sich an den Pfarren orientierten.
Jener
Grundherrschaft, die in einer Pfarre die meisten Untertanen hatte, wurde das
Werbbezirkskommissariat übertragen. Aus den Werbbezirken
gingen schließlich die Bezirksobrigkeiten hervor, welche bis 1849
bestanden. (1)
1849/1850
Mit
Allerhöchster Entschießung vom 13.08.1849 genehmigte Kaiser Franz Joseph die
Organisation der politischen Verwaltungsbehörden im Kronlande Steiermark und ab
01.02.1850 hatte sich jedermann mit allen politischen
Angelegenheiten an die Bezirkshauptmannschaft als erste
Verwaltungsinstanz zu wenden.
1854
Mit
Verordnung der Minister für Inneres, Justiz und Finanzen vom 31.01.1854 wurden
die Bezirkshauptmannschaften durch Bezirksämter ersetzt, welche sowohl
für Verwaltungs- als auch für Justizgeschäfte zuständig waren. Liezen gehörte
zum Kreis Bruck. Die Kreisbehörden wurden mit Ah. Entschließung vom 18.12.1859
aufgelassen, die Agenden gingen zum Teil auf die Bezirksämter über.
31.08.1868
Mit Gesetz
vom 19.05.1868, RGBl.-Nr. 44/1868, erfolgte die Trennung der politischen
Verwaltung von der Rechtspflege und es kam zur Wiedereinführung der
Bezirkshauptmannschaften mit Amtswirksamkeit 31.08.1868. Der
Bezirkshauptmannschaft Liezen wurden die Gebiete der Gerichtsbezirke Aussee,
Irdning, Liezen, Rottenmann, Schladming, Gröbming und St. Gallen zugeordnet.
30.06.1873
Mit Erlass
des Ministers des Inneren vom 12.05.1873 wurde der politische Amtsbezirk Liezen
in die zwei Bezirke Gröbming und Liezen geteilt. Zur BH Gröbming gehörten nun
die Gebiete der Gerichtsbezirke Gröbming, Irdning, Schladming und Aussee. Das
Gesetz trat mit 30.06.1873 in Kraft.
01.06.1906
In Aussee
wurde eine Politische Expositur der BH Gröbming eingerichtet.
1920
Mit dem Übergangsgesetz
1920 wurde die verfassungsrechtlich bis heute geltende Grundlage für die
Bezirkshauptmannschaften festgeschrieben, das Gesetz aus 1868 blieb aber
weiterhin für die Organisation der allgemeinen Verwaltung in den Ländern in
Kraft.
1925
Mit
Bundesverfassungsgesetz vom 30.07.1925 (BGBl.-Nr. 289/1925) erfolgte die
organisatorische Zuordnung der Bezirkshauptmannschaften zu den Ländern.
15.10.1938
Nach dem
Anschluss an das Deutsche Reich wurde mit 15.10.1938 die Bezirkshauptmannschaft
Gröbming aufgelassen und als Expositur der BH Liezen weitergeführt. In Gröbming
bestand nach dem Zweiten Weltkrieg keine Politische Expositur mehr, sondern
wurde das Gebiet unmittelbar durch die BH Liezen betreut.
13.03.1938
bis 08.05.1945
Abschaffung
der Bezirkshauptmannschaften. Mit dem "Ostmarkgesetz" im Jahre
1939 wurden "Landkreise" eingerichtet.
09.05.1945
Bereits
einen Tag nach Kriegsende nahm Dr. Otto Fürböck die provisorische Amtsfunktion
des Bezirkshauptmannes von Liezen ein. Grundlage war das
Behördenüberleitungsgesetz (StGBl.-Nr. 94/1945). (2)
14.10.1946
Einrichtung
eines Ständigen Amtstages der BH Liezen in Gröbming per 14.10.1946.
01.07.1948
Mit
01.06.1948 wurden die Gebiete des Gerichtsbezirkes Bad Aussee, welche während
der NS-Zeit zu Oberösterreich gehört hatten, zu einer Expositur Bad Aussee
zusammengefasst.
01.01.1962
Einrichtung
der Politischen Expositur Gröbming sowie der Politischen Expositur
Bad Aussee der Bezirkshauptmannschaft Liezen. (3)
01.01.2012
Aus Anlass
des Regierungsübereinkommens für die XVI. Gesetzgebungsperiode 2010-2015
erfolgte mit Dienstweisung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 20.10.2011
die Auflassung der Politischen Expositur Bad Aussee per
01.01.2012 sowie die Errichtung einer Außenstelle der
Bezirkshauptmannschaft Liezen.
1 Vgl. Klötzl, Geschichte des
Bezirkes Liezen, (Akt 0.3-Vst21-2012)
2 Vgl. Gerhart Wielinger -
Gernot Peter Obersteiner, 125 Jahre Bezirkshauptmannschaften, Stmk.
Landesarchiv Folge 42/43, Graz 1993, S. 65 ff.
3 Vgl. Dr. Johannes Gründler,
Festschrift - 100 Jahre Bezirkshauptmannschaften in Österreich, Selbstverlag der
österreichischen Bundesländer, Wien 1970, S. 67