SonstigesSozialhilfeverband Liezen
- Ab / Am
- 1977
Die Sozialhilfeverbände wurden mit dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz von 1977 geschaffen. Die Organisation der Sozialhilfe und damit auch die strukturellen Voraussetzungen der steirischen Sozialhilfeverbände wurden im neuen Steiermärkischen Sozialhilfegesetz (Stmk SHG) LGBl. 29/1998 grundgelegt. Demnach bilden die Gemeinden eines politischen Bezirkes einen Sozialhilfeverband. Historisch betrachtet ist der Sozialhilfeverband die Nachfolgeorganisation der früheren Bezirksfürsorgeverbände. Im Gegensatz zu den Bezirksfürsorgeverbänden besitzt der Sozialhilfeverband eine eigene Rechtspersönlichkeit, ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und in seinen rechtlichen Grundlagen, wie auch in seiner Organisationsstruktur mit einer Gemeinde vergleichbar. Nach den Bestimmungen des Stmk SHG gehören die Sozialhilfeverbände zu den Trägern der Sozialhilfe im weiteren Sinne des Wortes - diese umfasst die Jugendwohlfahrt, die Behindertenhilfe, die stationäre Pflege und die Sozialhilfe im engeren Sinn des Wortes. Zu den originären Aufgaben der Verbände gehört die Erstellung des Budgets und des Rechnungsabschlusses für die oben angeführten Bereiche, sowie die Berechnung und Einhebung der Verbandsumlage von den Gemeinden eines Bezirkes. In die Kompetenz des Verbandes fällt auch die Zuerkennung von Subventionen für Einrichtungen in den Bereichen der Sozialhilfe, Behindertenhilfe und Jugendwohlfahrt sowie die Zuerkennung von Mitteln im Zusammenhang mit der Hilfe in besonderen Lebenslagen im Rahmen des Stmk. SHG. Die Budgetsumme des Verbandes in Liezen liegt derzeit bei rund 70 Millionen Euro. Die Geschäftsstelle befindet am Fronleichnamsweg 4/2/1. Geschäftsführer ist Herr Jakob Kabas MAS, MBA .
Sozialhilfeverbandsumlage der Stadt Liezen
- 1960
Die Stadt Liezen hat an den Sozialhilfeverband (früher Fürsorgeverband) in den einzelnen Jahren folgende Beiträge bezahlt, wobei früher zwischen offener Fürsorge (fallweise oder laufende persönliche Unterstützung, geschlossener Fürsorge (Unterbringung in Heimen) und Gemeindeverbandsumlage unterschieden wurde:
1960:
97.697,62 Offene Fürsorge
71.858,76 Geschlossene Fürsorge
479.877,00 Gemeindeverbandsumlage
649.433,38
1961:
114.292,09 Offene Fürsorge
106.939,73 Geschlossene Fürsorge
632.851,00 Gemeindeverbandsumlage
854.082,82
1962:
110.822,26 Offene Fürsorge
99.273,04 Geschlossene Fürsorge
909.700,00 Gemeindeverbandsumlage
1,119.795,30
1963:
129.790,04 Offene Fürsorge
99.974,97 Geschlossene Fürsorge
816.160,00 Gemeindeverbandsumlage
1,045.925,01
1964:
127.497,12 Offene Fürsorge
118.207,90 Geschlossene Fürsorge
715.480,00 Gemeindeverbandsumlage
961.185,02
1965:
99.915,39 Offene Fürsorge
116.204,02 Geschlossene Fürsorge
926.300,00 Gemeindeverbandsumlage
1,142.419,41
1966:
87.688,20 Offene Fürsorge
107.441,31 Geschlossene Fürsorge
1,027.700,00 Gemeindeverbandsumlage
1,222.829,51
1967:
191.292,50 Offene Fürsorge
Geschlossene Fürsorge
904.880,00 Gemeindeverbandsumlage
1,096.172,50
1968:
111.111,40 Offene Fürsorge
81.653,42 Geschlossene Fürsorge
873.348,00 Gemeindeverbandsumlage
1,066.112,80
1969:
113.326,00 Offene Fürsorge
85.297,00 Geschlossene Fürsorge
988.642,00 Gemeindeverbandsumlage
1,187.265,00
1970:
118.067,00 Offene Fürsorge
103.270,00 Geschlossene Fürsorge
1,038.624,00 Gemeindeverbandsumlage
1,259.961,00
1971:
133.311,00 Offene Fürsorge
109.457,00 Geschlossene Fürsorge
1,470.720,00 Gemeindeverbandsumlage
1,713.488,00
1972:
145.000,00 Offene Fürsorge
110.000,00 Geschlossene Fürsorge
1,646.380,00 Gemeindeverbandsumlage
1,901.380,00
Vorsitzende
- 2015: Johann Grössing
2015 - : Gerhard Schütter