Gemeindekennziffer: 61259

SonstigesSozialhilfeverband Liezen

  • Ab / Am
    1977

Die Sozialhilfeverbände wurden mit dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz von 1977 geschaffen. Die Organisation der Sozialhilfe und damit auch die strukturellen Voraussetzungen der steirischen Sozialhilfeverbände wurden im neuen Steiermärkischen Sozialhilfegesetz (Stmk SHG) LGBl. 29/1998 grundgelegt. Demnach bilden die Gemeinden eines politischen Bezirkes einen Sozialhilfeverband. Historisch betrachtet ist der Sozialhilfeverband die Nachfolgeorganisation der früheren Bezirksfürsorgeverbände. Im Gegensatz zu den Bezirksfürsorgeverbänden besitzt der Sozialhilfeverband eine eigene Rechtspersönlichkeit, ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und in seinen rechtlichen Grundlagen, wie auch in seiner Organisationsstruktur mit einer Gemeinde vergleichbar. Nach den Bestimmungen des Stmk SHG gehören die Sozialhilfeverbände zu den Trägern der Sozialhilfe im weiteren Sinne des Wortes - diese umfasst die Jugendwohlfahrt, die Behindertenhilfe, die stationäre Pflege und die Sozialhilfe im engeren Sinn des Wortes. Zu den originären Aufgaben der Verbände gehört die Erstellung des Budgets und des Rechnungsabschlusses für die oben angeführten Bereiche, sowie die Berechnung und Einhebung der Verbandsumlage von den Gemeinden eines Bezirkes. In die Kompetenz des Verbandes fällt auch die Zuerkennung von Subventionen für Einrichtungen in den Bereichen der Sozialhilfe, Behindertenhilfe und Jugendwohlfahrt sowie die Zuerkennung von Mitteln im Zusammenhang mit der Hilfe in besonderen Lebenslagen im Rahmen des Stmk. SHG. Die Budgetsumme des Verbandes in Liezen liegt derzeit bei rund 70 Millionen Euro. Die Geschäftsstelle befindet am Fronleichnamsweg 4/2/1. Geschäftsführer ist Herr Jakob Kabas MAS, MBA .


Sozialhilfeverbandsumlage der Stadt Liezen 

  • 1960

Die Stadt Liezen hat an den Sozialhilfeverband (früher Fürsorgeverband) in den einzelnen Jahren folgende Beiträge bezahlt, wobei früher zwischen offener Fürsorge (fallweise oder laufende persönliche Unterstützung, geschlossener Fürsorge (Unterbringung in Heimen) und Gemeindeverbandsumlage unterschieden wurde:

 

1960:

     97.697,62 Offene Fürsorge

     71.858,76 Geschlossene Fürsorge

   479.877,00 Gemeindeverbandsumlage

   649.433,38

 

1961:

   114.292,09 Offene Fürsorge

   106.939,73 Geschlossene Fürsorge

   632.851,00 Gemeindeverbandsumlage

   854.082,82

 

1962:

   110.822,26 Offene Fürsorge

     99.273,04 Geschlossene Fürsorge

   909.700,00 Gemeindeverbandsumlage

1,119.795,30

 

1963:

   129.790,04 Offene Fürsorge

     99.974,97 Geschlossene Fürsorge

   816.160,00 Gemeindeverbandsumlage

1,045.925,01

 

1964:

   127.497,12 Offene Fürsorge

   118.207,90 Geschlossene Fürsorge

   715.480,00 Gemeindeverbandsumlage

   961.185,02

 

1965:

     99.915,39 Offene Fürsorge

   116.204,02 Geschlossene Fürsorge

   926.300,00 Gemeindeverbandsumlage

1,142.419,41

 

1966:

     87.688,20 Offene Fürsorge

   107.441,31 Geschlossene Fürsorge

1,027.700,00 Gemeindeverbandsumlage

1,222.829,51

 

1967:

   191.292,50 Offene Fürsorge

                      Geschlossene Fürsorge

   904.880,00 Gemeindeverbandsumlage

1,096.172,50

 

1968:

   111.111,40 Offene Fürsorge

     81.653,42 Geschlossene Fürsorge

   873.348,00 Gemeindeverbandsumlage

1,066.112,80

 

1969:

   113.326,00 Offene Fürsorge

     85.297,00 Geschlossene Fürsorge

   988.642,00 Gemeindeverbandsumlage

1,187.265,00

 

1970:

   118.067,00 Offene Fürsorge

   103.270,00 Geschlossene Fürsorge

1,038.624,00 Gemeindeverbandsumlage
1,259.961,00

 

1971:

   133.311,00 Offene Fürsorge

   109.457,00 Geschlossene Fürsorge

1,470.720,00 Gemeindeverbandsumlage
1,713.488,00

 

1972:

   145.000,00 Offene Fürsorge

   110.000,00 Geschlossene Fürsorge

1,646.380,00 Gemeindeverbandsumlage
1,901.380,00


Vorsitzende

- 2015: Johann Grössing

2015 - : Gerhard Schütter


Quelle: www.shv-liezen.at und www.liezen.at
Verfasser: Elisabeth Krammer, 4.12.2013