SonstigesBezirksschulrat
- Bis
- 31.07.2014
Organ der Schulaufsicht für Pflichtschulen. Diese Schulbehörde ist für alle Pflichtschulen (Volks-, Haupt- und Sonderschulen, Polytechnische Schule) zuständig und hat folgende Aufgaben: Beratungs-, Koordinations- und Kontrollaufgaben in pädagogischen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten; Initiierung und begleitende Betreuung von Schulversuchen, Projekten und neuen Lehr- und Lernformen; permanente Umsetzung und Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen und Lehrplänen.
Der Bezirksschulrat ist für den gesamten Bezirk Liezen zuständig. Vorsitzender ist der Bezirkshauptmann. Die laufende Arbeit wird von zwei Bezirksschulinspektoren erledigt. Ein Bezirksschulinspektor mit Sitz in Gröbming ist für die Gemeinden der Politischen Expositur Gröbming und die Gemeinden der ehemaligen Expositur Bad Aussee zuständig, der Bezirksschulinspektor mit Sitz in Liezen für die restlichen Gemeinden.
Die Obliegenheiten des Bezirksschulinspektors erstrecken sich auf die Unterrichts- und Erziehungsarbeit, die Erfüllung der dienstrechtlichen Pflichten der Lehrer und die Verwirklichung der Schulgemeinschaft (Schüler-Lehrer-Eltern) sowie die Mitwirkung z.B. bei der Umsetzung autonomer Lehrplanbestimmungen, bei der Planung und Betreuung der Lehrerfort- und weiterbildung, bei der Integration behinderter Kinder, bei der Neufassung bzw. Änderung gesetzlicher Bestimmungen, bei der Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommission als Berichterstatter und bei Angelegenheiten der Schulerhalter als pädagogischer Amtssachverständiger.
Die Bezirksschulräte wurden mit 31. Juli 2014 aufgelöst. Die Kompetenzen gehen über an den Landesschulrat. In der Praxis wandert die Schulaufsicht von den früheren Bezirksschulinspektoren zu den neuen "Pflichtschulinspektoren".