Mindestsicherung - Stmk. Sozialunterstützung
Bedarfsorientierte Mindestsicherung wird ab Juli 2021 ersetzt durch Sozialunterstützung
Es darf mitgeteilt werden, dass seit 30.06.2021 das Stmk. Mindestsicherungsgesetz außer Kraft getreten ist und durch das Stmk. Sozialunterstützungsgesetz per 01.07.2021 ersetzt wurde.
Das heißt konkret, dass ab 30.06.2021 kein Antrag nach dem Stmk. Mindestsicherungsgesetz mehr eingebracht werden kann, sondern nur mehr ein Antrag nach dem Stmk. Sozialunterstützungsgesetz.
Weitere Informationen dazu bzw. Beantragung siehe im Anhang bzw. hier!