Gemeindekennziffer: 61259

Meldeauskunft

Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen:

Um jemanden ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person beantragen.

Auskünfte über Geburtsdaten können Personen beantragen, die einen Exekutionstitel haben.

 

zuständige Behörde:
- der Meldeservice des Gemeindeamtes bzw. des Magistrates (in Städten mit eigenem Statut)
- in Wien: der Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter

Hinweis: Das Ansuchen um Meldeauskunft kann persönlich oder schriftlich gestellt werden, aber NICHT telefonisch!

 
Voraussetzung:

Der Gesuchte oder die Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen. Folgende Daten von der gesuchten Person sind erforderlich:

  • Vor- und Familienname
  • ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort oder Staatsangehörigkeit, frühere Adresse)
erforderliche Unterlagen:
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Per E-Mail oder FAX oder Brief: formloser Antrag  
  • Persönlich vor Ort (mündliche Antragstellung): ausgefüllter "Konzeptzettel" - siehe Anhang oder unter "Service-Formulare - Allgemeine Formulare"


Gebühren:
  • für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10
  • bei Erteilung einer MELDEAUSKUNFT aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): € 3,30
  • bei schriftlicher Antragstellung: € 14,30 (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
  • Zeugnisgebühr € 14,30 (entfällt, wenn die Meldeauskunft bei einer bestimmten Stelle - Behörde, Rechtsanwalt usw - vorzulegen ist).
  • GEBURTSDATENAUSKUNFT: bei schriftlicher Antragstellung: Bundesabgabe € 14,30 + Bundesverwaltungsabgabe € 3,90 (=Beilage/Exekutionstitel)

 

Weitere Infos erhalten Sie auf der Website von 

Österreich.gv.at