Meldeauskunft
Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen:
Um jemanden ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person beantragen.
Auskünfte über Geburtsdaten können Personen beantragen, die einen Exekutionstitel haben.
zuständige Behörde:
- der Meldeservice des
Gemeindeamtes bzw. des
Magistrates (in Städten mit eigenem Statut)
- in Wien: der Meldeservice der
Magistratischen Bezirksämter
Hinweis: Das Ansuchen um Meldeauskunft kann persönlich oder schriftlich gestellt werden, aber NICHT telefonisch!
Der Gesuchte oder die Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen. Folgende Daten von der gesuchten Person sind erforderlich:
- Vor- und Familienname
- ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort oder Staatsangehörigkeit, frühere Adresse)
- amtlicher Lichtbildausweis
- Per E-Mail oder FAX oder Brief: formloser Antrag
- Persönlich vor Ort (mündliche Antragstellung): ausgefüllter "Konzeptzettel" - siehe Anhang oder unter "Service-Formulare - Allgemeine Formulare"
- für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10
- bei Erteilung einer MELDEAUSKUNFT aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): € 3,30
- bei schriftlicher Antragstellung: € 14,30 (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- Zeugnisgebühr € 14,30 (entfällt, wenn die Meldeauskunft bei einer bestimmten Stelle - Behörde, Rechtsanwalt usw - vorzulegen ist).
- GEBURTSDATENAUSKUNFT: bei schriftlicher Antragstellung: Bundesabgabe € 14,30 + Bundesverwaltungsabgabe € 3,90 (=Beilage/Exekutionstitel)
Weitere Infos erhalten Sie auf der Website von
Österreich.gv.at