Gemeindekennziffer: 61259

Die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bringt erste Öffnungsschritte

Die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist seit Montag, den 8.02.2021 in Kraft und beinhaltet im wesentlichen foglende Punkte:

> Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht
> An allen öffentlichen Orten - indoor und outdoor -  ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
> Ausgangsbeschränkung von 20.00 bis 06.00 Uhr
> Handel: Alle Geschäfte werden geöffnet, maximale Öffnungszeiten von 06.00 bis 19.00 Uhr
> Alle Dienstleistungen können wieder angeboten werden, allerdingsdings mit Zutrittstests

Alle Details finden Sie auf Website des Sozialministeriums: