Gemeindekennziffer: 61259

Medizinische Abfälle - Sammlung und Behandlung

Dieses Merkblatt beinhaltet eine aktuelle Übersicht zur Sammlung und Behandlung von Abfällen aus dem medizinischen Bereich unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der in Kürze in überarbeiteter Form erscheinenden ÖNORM S2104 und der mit 1. Jänner 2004 in Kraft getretenen Bestimmung der Verordnung über die Ablagerung von Abfällen (Deponieverordnung).

Wesentliche Änderungen ergeben sich
in den Bereichen, in denen bisher medizinische Abfälle der Gruppe 2 gemeinsam mit dem Restmüll gesammelt und behandelt (deponiert) wurden. Falls dieser Restmüll entsprechend den Vorgaben der Deponieverordnung nunmehr mechanisch oder mechanisch/biologisch behandelt wird, dürfen Abfälle der gesamten Gruppe 2 nicht mehr gemeinsam mit dem Restmüll gesammelt und weitergegeben werden. Medizinische Einrichtungen müssen daher diese Abfälle getrennt sammeln und getrennt, entweder über kommunale Sammeleinrichtungen oder über befugte Abfallsammler entsorgen. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass für Abfälle der Gruppe 2 keine Übernahmeverpflichtung durch die kommunalen Sammeleinrichtungen besteht. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang vor allem die Erläuterungen auf der Rückseite des Merkblattes.

Dieses Merkblatt wurde an alle medizinischen Einrichtungen des Landes Steiermark (Spitäler, Ärzte, Pflegeeinrichtungen), an die steirischen Gemeinden, an alle befugten Sammler und Behandler in der Steiermark, die steirischen Abfallwirtschaftsverbände und Abfallberater verteilt.