PersonBezirksschulinspektoren
Zuständige Schulbehörde des Bundes (festgelegt im § 3 Bundes-Schulaufsichtsgesetz) ist in erster Instanz der Bezirksschulrat.
Als Vorsitzender des Bezirksschulrates fungiert der Bezirkshauptmann. Diese Schulbehörde ist für alle Pflichtschulen (Volks-, Haupt- und Sonderschulen, Polytechnische Schule) zuständig und hat folgende Aufgaben: Beratungs-, Koordinations- und Kontrollaufgaben in pädagogischen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten; Initiierung und begleitende Betreuung von Schulversuchen, Projekten und neuen Lehr- und Lernformen; permanente Umsetzung und Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen und Lehrplänen.
Die Obliegenheiten des Bezirksschulinspektors erstrecken sich auf die Unterrichts- und Erziehungsarbeit, die Erfüllung der dienstrechtlichen Pflichten der Lehrer und die Verwirklichung der Schulgemeinschaft (Schüler-Lehrer-Eltern) sowie die Mitwirkung z.B. bei der Umsetzung autonomer Lehrplanbestimmungen, bei der Planung und Betreuung der Lehrerfort- und weiterbildung, bei der Integration behinderter Kinder, bei der Neufassung bzw. Änderung gesetzlicher Bestimmungen, bei der Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommission als Berichterstatter und bei Angelegenheiten der Schulerhalter als pädagogischer Amtssachverständiger.
HOL Franz Lyssy
- 01.10.2003
Die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit Wirksamkeit vom 1. 7. 2003 HOL Franz Lyssy mit der Funktion eines Bezirksschulinspektors für den Schulbezirk Liezen im Bereich des Landesschulrates für Steiermark betraut.
HOL Franz Lyssy wurde mit Wirksamkeit vom 1. 10. 2003 auf die Planstelle eines Bezirksschulinspektors im Planstellenbereich der Schulaufsichtsbehörden (allgemein bildende Pflichtschulen) des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ernannt und dem
Bezirksschulrat Liezen zur Dienstleistung zugewiesen.
Quelle: Verordnungsblatt des Landesschulrates für Steiermark 2003