In der zirka um 1900 verfassten Pfarrchronik ist die Kalvarienbergkapelle - etwas verkürzt wiedergegeben - wie folgt beschrieben: Über die Zeit der Erbauung dieses so lieblich gelegenen und eine herrliche Fernsicht gewährenden Kirchleins sind keine Urkunden vorhanden. Selbe liegt nordöstlich von Liezen und ist eine halbe Viertelstunde vom Orte entfernt in Kuppelform gebaut und mit einem rundlichen Türmchen in welchem sich eine Glocke befindet, geziert. Im Jahr 1832 wurde dasselbe mit einer Ringmauer im Halbzirkel versehen und die 2 vorderen Lindenbäume gesetzt, welchen im Jahre 1833 die zwei hinteren folgten. 1853 wurden durch Herrn Adalbert Kalß, Hacken- und Sägeschmid, und zwar bloß aus (freien) Mitteln die Kapelle renoviert und der Turm mit Weißblech überzogen. In der Kapelle befindet sich ein geweihter Altar mit einem Portatile (Altarstein in dem Reliquien eines Heiligen eingeschlossen sind). Die Kapelle ist 1848 vom hochwürdigen Ordinariat als Capella publica erklärt worden. Eine Capella publica ist eine Kapelle, in der es zu bestimmten Zeiten gestattet ist, die heilige Messe zu feiern. Im Jahr 1877 wurde die Kapelle abermals meist durch freiwillige Beiträge renoviert und der besonders an der Nordseite sehr schadhafte Turm rekonstruiert. Die Kapelle ist in der Steiermärk. Landtafel (finJ.) Nro. 506 eingetragen. Im Jahre 1892 wurde das ganze Dach ausgebessert und die Kosten aus der Barschaft der Kirchenkasse bestritten. Im Jahr 1893 wurde die Stiege zur Kapelle neu hergestellt, das Holz dazu aus der Villa Dumba beigestellt und die Barkosten aus der Kirchenkasse beglichen. Im Jahr 1899 wurde das Innere der Kapelle neu gefärbelt und die Kosten dazu durch freiwillige Gaben gedeckt. Bezüglich der Messlizenz in dieser Kapelle erhielt Pfarrer Fauster durch die gütige Vermittlung des Hofkaplans Franz Freiherrn von Oer die Abschrift eines beim fürstbischäflichen Ordinariates erliegenden Dokumentes mit folgendem Wortlaute: "Da aus dem Berichte des Dekanates (Aussee) vom 18. d. M. hervorgeht, dass die Calvarienbergkapelle zum gekreuzigten Heilande in der Pfarre Liezen ganz frei steht, einen öffentlichen Eingang hat, und zur Pfarrkirche Liezen gehört, auch aus dem Bestehen der Messlizenz seit dem Jahre 1755 mit Grund anzunehmen ist, dass dieselbe ordentlich geweiht worden sei, so will man dieselbe künftig als eine Capella publica ansehen und behandeln und daher gestatten, dass das heilige Messopfer unter Beobachtung der kirchlichen Vorschriften täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, dann der 3 letzten Tage in der Karwoche entrichtet werden dürfe, ohne dass ferner eine zeitweilige Erneuerung der Lizenz angesucht werden müßte. Jedoch ist bei der canonischen Visitation von der Beschaffenheit derselben jederzeit genau Kenntnis zu nehmen. Wovon der Pfarrer in Liezen schriftlich zu verständigen ist. Graz am 22. April 1840"