Gemeindekennziffer: 61259

Volksbegehren - Unterstützungserklärungen

1. So funktioniert ein Volksbegehren


Ein Volksbegehren ist der Antrag von BürgerInnen auf ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat. Es verläuft in zwei Schritten:


a) Als ersten Schritt müssen mindestens 0,1 Prozent der österreichischen Wahlberechtigten eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgeben, damit es zu Stande kommt. 

b) Danach müssen mindestens 100.000 Stimmberechtigte, oder ein Sechstel der Wahlberechtigten von mindestens drei Bundesländern, das Volksbegehren unterschreiben, damit es im Nationalrat behandelt wird.


Mehr zum Thema: Nähere Infos und 

aktuell registrierte Volksbegehren

2. Unterstützungs​erklärung abgeben

Personen, die in Österreich wahlberechtigt sind *), können Volksbegehren unterstützen. Dies ist online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte oder persönlich in jedem Gemeindeamt möglich.


Online: 

- Sie können die Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren online abgeben.

- Nötig: Handy-Signatur oder ID Austria


Persönlich im Gemeindeamt: 

- Sie können im Bürgerservice im Rathaus der Stadt Liezen ein derzeit registriertes Volksbegehren mit Ihrer Unterschrift unterstützen. 

- Nötiges Dokument: Amtlicher Lichtbildausweis 


*) Wer ist berechtigt, eine Unterstützungserklärung zu unterschreiben:

Die oder der Unterstützungswillige muss zum Nationalrat wahlberechtigt sein (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag der Unterstützung, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und darf nicht bereits eine Unterstützungserklärung für das gegenständliche Volksbegehren abgegeben haben. Liegt bereits eine Unterstützungserklärung vor, so wird eine weitere Unterstützung durch die Datenanwendung des Zentralen Wählerregisters automatisch verhindert.


Anrechnung der Unterschrift:

Durch Ihre Unterstützungserklärung ist in weiterer Folge keine gesonderte Unterschrift auf der Stimmliste erforderlich, da Ihre Unterschrift automatisch angerechnet wird.


Zuständige Stelle:

Bei Fragen wenden Sie sich an das Bürgerservice der Stadt Liezen  unter +43 3612 22881  bzw. Stadtamt@liezen.at 


3. Volksbegehren unterschreiben

Personen, die in Österreich wahlberechtigt*) sind, können Volksbegehren unterschreiben. Dies ist online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte oder persönlich in jedem Gemeindeamt möglich.


Online:  - Sie können ein Volksbegehren online unterschreiben.

- Nötig: Bestehende Handysignatur oder ID Austria


Persönlich im Gemeindeamt: 

- Sie können im Bürgerservice im Rathaus der Stadt Liezen ein derzeit registriertes Volksbegehren mit Ihrer Unterschrift unterstützen. 

- Benötigtes Dokument: Amtlicher Lichtbildausweis 


*) Wer ist berechtigt, ein Volksbegehren zu unterschreiben:

Die oder der Unterstützungswillige muss zum Nationalrat wahlberechtigt sein (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag der Unterstützung, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und darf nicht bereits eine Unterstützungserklärung für das gegenständliche Volksbegehren abgegeben haben. Liegt bereits eine Unterstützungserklärung vor, so wird eine weitere Unterstützung durch die Datenanwendung des Zentralen Wählerregisters automatisch verhindert.


Informationen zur Aktivierung der ID Austria erhalten sie bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen