Verlustanzeige
Verlustanzeigen sind im Fundamt der Gemeinde zu erstatten, wenn es sich um verlorene oder vergessene Gegenstände handelt.
Für die Ausstellung von "Verlustanzeigenbestätigungen" ist eine Bundesverwaltungsabgabe von € 2,10 zu entrichten;
dies neben der gem. § 14 TP 14 Abs. 1 GebG zu entrichtenden Zeugnisgebühr von € 14,30, die nur dann entfällt, wenn die Bestätigung an eine vom Verlustträger verschiedene Person oder Behörde gerichtet (adressiert) ist.