Gemeindekennziffer: 61259

Tourismusbeitrag

Das Steiermärkische Tourismusgesetz 1992 mit den Verordnungen betreffend die Ortsklassen und Beitragsgruppen sowie die Geschäfts- und Haushaltsordnung der örtlichen Tourismusverbände als organisatorische und wirtschaftliche Grundlage für die steirischen Tourismusverbände und Tourismusregionen ist nunmehr seit über einem Jahrzehnt in Kraft. Es trägt zwei grundlegenden Erfordernissen Rechnung: der Einbindung der gesamten Wirtschaft in den Tourismus, sowie der Selbstverwaltung der Tourismusverbände.

Unsere Tourismusverbände verfügen damit über klare Organisationsstrukturen sowie gesicherte Einnahmen aus den Tourismusinteressentenbeiträgen welche von Jahr zu Jahr steigen. Dazu kommt eine gesicherte Grundfinanzierung für die regionale Zusammenarbeit, auch aus einem Teil der Nächtigungsabgabe
 
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