Gemeindekennziffer: 61259

Studienbeihilfe der Stadtgemeinde Liezen

Richtlinie über die Gewährung einer Studienbeihilfe:

 

  1. Anspruchsberechtigt sind ordentliche Studenten von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und ähnlichen Einrichtungen im In- oder Ausland.
  2. Der Hauptwohnsitz hat während des gesamten Semesters in der Stadtgemeinde Liezen zu sein.
  3. Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe.
  4. Die Studienbeihilfe beträgt € 100,00 pro Semester.
  5. Sie wird im Nachhinein unter Vorlage der Bestätigung des Bezuges der Familienbeihilfe und der Inskription ausbezahlt.
  6. Senden sie die Unterlagen (Punkt 5) + IBAN auf stadtamt@liezen.gv.at, der Betrag über € 100,-- wird Ihnen auf Ihr Konto überwiesen.


Das Formular zur Antragstellung finden Sie hier unter dem Punkt "Förderungen und Zuschüsse"