Gemeindekennziffer: 61259

Straßenpolizeiliche Bewilligung

Für die Benützung von Straßen zu anderen Zwecken als zu solchen des Straßenverkehrs, wie zB für Informationsstände, Flugblätterverteilungen, Bauarbeiten usw., ist grundsätzlich eine straßenpolizeiliche Bewilligung durch die Stadtgemeinde erforderlich.

Demnach ist zeitgerecht ein formloses Ansuchen im Stadtamt einzubringen und der Bewilligungswerber erhält nach wenigen Tagen einen Bescheid, in dem die entsprechenden Auflagen für das Vorhaben genau definiert werden. Die Kosten werden aufgrund der benötigten Nutzungsfläche und Nutzungsdauer berechnet und mittels Bescheid vorgeschrieben.

Zuständig für die straßenpolizeilichen Bewilligung im Stadtgemeindegebiet von Liezen ist Hr. Markus Schaupensteiner. Stadtamt Liezen, Rathausplatz 1, 8940 Liezen, Amtsdirektion, 2. Stock.

Tel.: 03612/22881-117 bzw. 0664/2518821
E-Mail: markus.schaupensteiner@liezen.at