Gemeindekennziffer: 61259

Sternenkinder - Stille Geburt

Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes 2013 (§ 57a) wird auf Antrag die Eintragung und die Ausstellung einer eigenen Urkunde für Sternenkinder (§ 36 Abs. 7) ermöglicht.

Für die Eintragung und die Ausstellung der Urkunde ist ein Antrag der Mutter bzw. des Vaters mit Einverständnis der Mutter und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.

Die Urkunde hat zu enthalten: allenfalls von der Mutter oder allenfalls vom Vater bekannt gegebene Namen, das Geschlecht, den Tag und Ort der Fehlgeburt des Kindes. Weiters den Namen der Mutter sowie allenfalls des Vaters, allerdings nur bei Einverständnis der Mutter.

Weitere Informationen finden Sie hier.