Gemeindekennziffer: 61259

Sprengelfremder Schulbesuch

Gemäß § 23 des Steiermärkischen Pflichtschulerhaltungsgesetzes ist für den sprengelfremden Schulbesuch ein zweiinstanzliches Verfahren mit Bescheiderlassung vorgesehen. Demnach müssen die Erziehungsberechtigten bis 31. März für das folgende Schuljahr einen Antrag auf sprengelfremden Schulbesuch bei der Wohnsitzgemeinde einbringen. Der Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde entscheidet im Wirkungsbereich der Gemeinde nach Anhörung des Erhalters der Sprengelschule und des Bezirksschulrates bzw. der Bezirksschulräte bei bezirksübergreifenden Verfahren. Ein Beschluss des Kollegiums ist für die Stellungnahme des Bezirksschulrates nicht erforderlich.

Die Entscheidungsfrist beträgt 4 Wochen. Dem Antrag kann nur stattgegeben werden, wenn der Erhalter der aufnehmenden Schule sein Einverständnis zur Aufnahme erklärt hat.

Für weitere Informationen steht Ihnen Hr. Markus Schaupensteiner  (Tel.: 03612/22881-117) im Rathaus Liezen gerne zur Verfügung.