Gemeindekennziffer: 61259

Pflegeheime - Antrag Aufnahme/Antrag Restkostenübernahme

Pflegeheime - Antrag Aufnahme/Antrag Restkostenübernahme

Informationen über Pflegeheime (Stationäre Einrichtungen nach dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz)

Aufnahme - Heimgebühren - Aufwandersatz - Anträge

 

Nähere Informationen unter: https://www.pflegezentren.at/pflegezentren/?bezirk=76609&plz_ajax=&loc_id=&plz=&entfernung=10&suche=pflegezentren&s=

 

Pflegekosten
 

Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind grundsätzlich von den HeimbewohnerInnen zu bezahlen. Mindestens 20 % der Pension sowie der 13. und 14. Monatsbezug bleiben dabei jedoch unangetastet. Wenn die Kosten für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung höher sind als die Einkünfte der gepflegten Person, springt die öffentliche Hand in Form einer Zuzahlung aus der Sozialhilfe ein. Dazu muss das ausgewählte Pflegeheim eines von jenen sein, die von der Steiermärkischen Landesregierung nach § 13a Stmk. Sozialhilfegesetz (SHG) anerkannt sind. (Auflistung bzw. Datenbankabfrage in Arbeit) Dies sind die meisten Heime, bitte klären Sie diesen Punkt trotzdem rechtzeitig.

Um eine Zuzahlung aus der Sozialhilfe erhalten zu können, muss ein entsprechender Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden. Diese Anträge auf (Rest-)Kostenübernahme liegen bei allen  Gemeindeämtern sowie bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem  Sozialamt der Stadt Graz auf.

Überall dort hilft man Ihnen auch gerne bei der Klärung noch offener Fragen, auch am Sozial- und Pflegetelefon des Landes unter 0800/201010 steht man Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.