Gemeindekennziffer: 61259

Pendlerbeihilfe

Um die PendlerInnenbeihilfe des Landes Steiermark und der Arbeiterkammer kann rückwirkend angesucht werden.

 


Die Pendlerbeihilfe wird grundsätzlich rückwirkend für das Vorjahr gewährt.

Auch Lehrlinge haben Anspruch auf PendlerInnenbeihilfe, wenn sie in der Berufsschule im Internat untergebracht sind oder die Lehrlingsfreifahrt zum Ausbildungsort nicht nützen können.


Weitere Informationen finden Sie hier.

Formulare können entweder auf der Seite der AK-Steiermark heruntergeladen oder beim Stadtamt Liezen geholt werden.

Zu schicken an:
Arbeiterkammer Steiermark
PendlerInnenbeihilfe
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz