Gemeindekennziffer: 61259

Bundespräsidentenwahl 2022

Wahltag: Sonntag, 9. Oktober 2022  (Stichtag: 9. August 2022)

Wer ist zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl berechtigt?

Zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022 sind Sie berechtigt, wenn Sie:

• österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, spätestens am Wahltag (also am 9. Oktober 2022) 16 Jahre alt werden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
• Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.


Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
• am Wahltag in jedem Wahllokal, • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission") oder
• sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.

Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie können am Wahltag in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz zufällig das für Sie zuständige Wahllokal aufsuchen)

Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte finden Sie hier


Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

• Seit dem Tag der Wahlausschreibung,
• bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres.

Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.

Beantragen können Sie:

Schriftlich (auch per E-Mail, per Telefax oder, wenn vorhanden, Online, mit Handy-Signatur):
• bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 5. Oktober 2022),
• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 7. Oktober 2022, 12 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Mündlich (nicht telefonisch):
• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 7. Oktober 2022, 12 Uhr