Gemeindekennziffer: 61259

Infos von A-Z

In etwa 300 Artikel erfahren Sie viele wichtige Informationen rund um die Stadt Liezen. Wenn Sie weitere Fragen haben, so scheuen Sie bitte nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Fehlt aus Ihrer Sicht etwas, teilen Sie uns auch das mit, damit wir Ihnen so rasch wie möglich die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen können.

Stadtamt Liezen                                  
Rathausplatz 1 

A-8940 Liezen


Telefon: + 43 3612 22 88 1-0

Email: stadtamt@liezen.gv.at

Web: www.liezen.gv.at

 



Dauerparkplätze Döllacher Straße

Die gemeindeeigenen Parkplätze an der südlichen Döllacher Straße mit Zufahrt gegenüber der Schlosserei Walcher stehen kostenlos und zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung!

 

Infos: Bürgerservice Liezen Tel.: 03612 /22 88 1 - 0

 

EMail: stadtamt@liezen.gv.at

Dauerparkplatz Pyhrn

Am Parkplatz an der Pyhrnstraße beim ehemaligen "Hofer" ist das Parken zu folgenden Gebühren möglich:

 

pro Stunde € 0,10.

Parkgebührenpflicht 10 Stunden pro Tag (1,-- Parkgebühr für den gesamten Tag)

 

Es können maximal € 10,-- an Gebühren entrichtet werden. Da Samstag und Sonntag keine Parkgebühren anfallen, kann die Parkgebühr somit für 14 Tage entrichtet werden!

 

Informationen: Bürgerservice Liezen Tel.: 03612 / 22 88 1 - 0

 

E-Mail: stadtamt@liezen.gv.at

 

Defibrillatoren - Standorte Stadt Liezen

Die Stadtgemeinde Liezen hat vor kurzem vier Defibrillatoren, die frei zugänglich sind, montiert. Plötzliche Herzstillstände treten ohne Vorwarnung ein. Durch eine Defibrillation erhöht sich die Chance, dass ein Betroffener überlebt, entscheidend.

 

Hier die Standorte im Überblick:

 

Rathausrechts vom Eingang in der Hauptstraße
Schwimmbadlinks vom Ein- und Ausgangsbereich
Ennstalhallerechts vom Eingang in der Fußgängerzone

Gemeindezentrum Weißenbach: rechts vom Eingang

 Informationen erhalten sie auf der Website der Caritas Steiermark !

Digitales Amt
Seit Mitte März 2019 gibt es das "Digitale Amt", welches über die Seite www.oesterreich.gv.at erreicht werden kann. 

Über diese Plattform können ab sofort ausgewählte Amtswege online erledigt werden, finden Sie sofortige Hilfe und Informationen rund um Verwaltungsthemen. 

Um diese ausgewählten Amtswege online abwickeln zu können, benötigen Sie Ihre Handy-Signatur als Authentifizierung und rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet. Wie Sie Ihre persönliche Handy-Signatur erhalten, erfahren Sie hier.

Ausländische Dokumente aus Staaten, die nicht Mitglieder des Haager Beglaubigungsübereinkommens sind bzw keine bilateralen Verträge mit Österreich bestehen, müssen nach Abschluss des innerstaatlichen Beglaubigungsweges im Herkunftsstaat zwingend vom dortigen Außenministerium letztbeglaubigt, sodann grundsätzlich von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Herkunftsstaat der Urkunde überbeglaubigt sein, um in Österreich Rechtsgültigkeit zu erlangen.

 

Können Dokumente diese Erfordernisse NICHT aufweisen, müssen sie jedenfalls vom Außenministerium des Herkunftsstaates sowie von der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich überbeglaubigt sein, bevor sie vom Legalisierungsbüro letztbeglaubigt werden können.

Legalisierung: beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

 

Diplomatische Beglaubigung = Beglaubigung der Unterschrift des Legalisationsvermerkes (= Bestätigung der Echtheit der Apostille auf der Urkunde durch das Außenministerium des Ausstellungslandes) auf der ausländischen Urkunde durch die Österreichische Botschaft im Ausstellungsland

 

Innerstaatlicher Beglaubigungsweg in Österreich:

1. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat, das für das Standesamt zuständig ist

2. Amt der zuständigen Landesregierung in den jeweiligen Landeshauptstädten

3. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien

4. zuständige ausländische Botschaft bzw das Konsulat (meist in Wien)



Weitere Informationen erhalten Sie 

hier