Anmelden

Um Ihre persönlichen Services von liezen.at nutzen zu können, melden Sie sich bitte mit Ihrem Benutzernamen oder Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem Passwort an.

Webcam

Webcam Pyhrn

Bilder der Webcam werden von einer externen Webseite abgerufen. Es wird dabei eine Verbindung zu den Servern von Panomax hergestellt undDaten werden an Panomax gesendet. Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Diese Einstellung kann jederzeit geändert werden.

Kontakt zur Stadtgemeinde Liezen

Sie haben ein Anliegen? Nehmen Sie gerne kontakt mit uns auf!

Stadtgemeinde Liezen
Rathausplatz 1
8940 Liezen
+43 (0)3612 22881-0
stadtamt@liezen.gv.at

Über unser Abteilungsverzeichnis finden Sie auch die Ansprechpartner der Abteilungen.

  • Montag - Freitag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 14:00 - 16:00

Bürgerservice (EG)

  • Montag - Freitag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 18:00

Captcha Image

Anmeldung zum Newsletter

Informationen aus erster Hand. Auch ohne Social Media!

Sie können die Anmeldung zum Newsletter natürlich jederzeit widerrufen. Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

App und soziale Medien

Die offiziellen digitalen Kanäle der Stadtgemeinde Liezen:
Gemeindekennziffer: 61259

Kinderbetreuung:Anmeldung & Sozialstaffel

Für die Kinderbetreuung in der Steiermark gibt es eine finanzielle Unterstützung in Form der Sozialstaffel (Förderung vom Land Steiermark). Da sich diese nach dem aktuellen Familieneinkommen richtet, muss der Antrag jedes Kinderbetreuungsjahr (KBJ) neu im Bürgerservice abgegeben werden.

Den aktuellen Antrag sowie alle Tabellen und Checklisten dazu finden Sie direkt unter folgendem Link:


Sozialstaffel - Verwaltung - Land Steiermark

KINDERGARTENBEIHILFE (siehe www.kinderbetreuung.steiermark.at)

Info Land: Tel. 0316/877-5902

Städtischer Kindergarten
Gem.Nr. 61223002
Es müssen Lohnzettel vom Vorjahr - auch Sozialhilfeempfänger - beigelegt werden!! Sollte der Antragsteller keinen vorweisen können, muss ein Schreiben verfasst werden:
z.B. ich bin geschieden und erhalte von meinem Gatten keinen Unterhalt. Dieser muss nur für meine Kinder einen mtl. Betrag von € .... bezahlen.
Oder: Die Scheidung ist bereits gelaufen und ich muss für meine Kinder selbst aufkommen.INNENSEITE: Kindergartenbesuch bestätigen , d.h. entweder Liste vom KG anfordern und nachschauen, ob Kind dort KG besucht oder KG anrufen und nachfragen, ob Kind dort geht
Bestätigung der Gemeinde auf INNENSEITE und RÜCKSEITE

Bundeskindergarten
Gem.Nr. 61223003
Vorgang wie oben
Bestätigung der Gemeinde auf INNENSEITE
Rückseite, Innenseite (Kindergartenbesuch) muss Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Dr.-Karl-Renner-Ring 40, 8940 Liezen bestätigen

Heilpäd. KG
Gem.Nr. 61223004
Antrag stellen mit Unterschrift - kein Lohnzettel erforderlich - NUR die Abtretungserklärung unterschreiben lassen + Bescheid/Kopie von BH dazugeben - Gelber Ordner
ZUSATZTEXT:
"Die Kinder werden über das Behindertengesetz im Heilp. KG betreut!
Auf Antrag "Heilpädagogischer KG vermerken

Kinderhaus
Gem.Nr. 61223601
Antrag Gemeinde - Bestätigung auf letzter Seite von VOLKSHILFE

ANTRÄGE gesammelt an LR schicken - Begleitschreiben siehe: X:bürgerservice/winword/2400