Gemeindekennziffer: 61259

Ortspolizeiliche Verordnung 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Liezen hat in seiner Sitzung im Dezember 2018 eine Verordnung erlassen, die bei Zuwiderhandlungen eine Anzeige mit Strafen bis zu € 1.500,-- zur Folge haben kann.

Es geht hier um die Hundekot-Aufnahmepflicht, um Leinen- und Maulkorbpflicht, um unerlaubtes Ablagern von Abfällen, um Alkoholkonsum, Grill- und Partyfeste auf öffentlichen Plätzen und Kinderspielplätzen und um gesundheitsgefährdende Handlungen im öffentlichen Raum.