Meldebestätigung
Jede in Österreich gemeldete Person kann für sich oder eine Person, für die er oder sie meldepflichtig ist (Kind), eine Bestätigung der Meldebehörde beantragen, dass und seit wann er oder sie an einem bestimmten Ort aufrecht gemeldet ist.
Die Meldebestätigung erfolgt aufgrund der im Zentralen Melderegister (ZMR) enthaltenen Meldedaten.
Hinweis: Eine Meldebestätigung über frühere Meldungen wird nur ausgestellt, wenn ein Bedarf nachgewiesen wird.
- der Meldeservice des Gemeindeamtes bzw. Magistrates (in Städten mit eigenem Statut)
- in Wien: der Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter
Gebühren:
Eingabegebühr: € 14,30 (entfällt bei mündlicher Anfrage)
Zeugnisgebühr: € 14,30 (entfällt, wenn die Bestätigung als Vorlage für eine Behörde benötigt wird)
Verwaltungsabgabe: € 2,10 bei Bestätigung aus dem örtlichen Register
€ 3,-- bei Bestätigung aus dem ZMR
Weitere Infos erhalten Sie bei oesterreich.gv.at