Gemeindekennziffer: 61259

SonstigesKurzparkzonen


    Um dem Verparken von Parkflächen im Stadtgebiet Einhalt zu gebieten, mussten auch in Liezen Kurzparkzonen eingerichtet werden. Nachdem die Kontrolle der damals gebührenfreien Kurzparkzonen auf Grund des Personalmangels bei der Gendarmerie immer mangelhafter wurde, entschloss sich die Gemeinde,ab 26. November 1990 die Kontrolle durch den Einsatz privater Überwachungsunternehmen zu verbessern. Mit der Überwachung beauftragt wurde der Grazer Wachdienst "Die Blauen".

     

    Ab November 1995 wurden auf einigen Kurzparkplätzen Gebühren eingehoben. Eine halbe Stunde Parken kostete 5 Schilling. Die Bezahlung der Parkgebühr war auch mit Parkmünzen möglich. Geschäfte in der Innenstadt konnten Parkmünzen verbilligt kaufen und an ihre Kunden weitergeben.


    Gebührenpflichtige Kurzparkzonen

    Mit Wirkung vom 1. Jänner 2006 wurden die Parkzeiten in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen neu geregelt. Die Gebührenpflicht gilt am Hauptplatz und Rathausplatz, sowie am Fuchshof und am Arkade-Parkplatz von Montag bis Freitag von 9 - 12 und von 14 - 17 Uhr. Samstag ist das Parken gebührenfrei, es muss in der Zeit von 9 - 12 Uhr aber eine Parkuhr eingelegt werden.

    Ab 01.02.2022 wurden die Gebühren wie folgt neu festgesetzt:
      10 Minuten gratis (mit Gratis-Ticket aus den Automaten)
      90 Minuten (Minimum) € 1,00
    120 Minuten € 1,50
    150 Minuten € 2,00
    180 Minuten € 2,50
    Die Gebührenpflicht gilt auf allen gebührenpflichtigen Kurzparkplätzen von Montag bis Freitag von 9:00 - 12:00 und von 14:00 bis 18:00 Uhr.

    Verfasser: Karl Hödl, 24.09.2014
    Letzte Überarbeitung: 26.01.2022
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