Gemeindekennziffer: 61259

Antragstellung für IZB und Integrationsgruppe des HPK´s

Antragstellung

Das Antragsformular für die Eltern ist bei den jeweiligen Gemeinden erhältlich bzw. kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
http://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/10175947/5361/

Vorhandene Befunde und Gutachten von Ärzten / Therapeuten, sowie Stellungnahmen von KindergartenpädagogInnen sollten dem Antrag unbedingt beigelegt werden.
Der ausgefüllte Antrag, inklusive der beigelegten Befunde, wird an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt.

          BH Liezen
          Sozialreferat
          Hauptplatz 12
          8940 Liezen


Danach kann es zu einer Vorstellung beim IHB-Team kommen. Das IHB-Team begutachtet alle Befunde und wenn nötig auch die Kinder persönlich. Die Ergebnisse werden wieder an die BH weitergeleitet.

Die Eltern erhalten danach einen vorläufigen Bescheid der unbedingt innerhalb der 14 Tage Einspruchsfrist beantwortet werden soll. (Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter oder E-Mail)

Erst nach Rückmeldung der Eltern auf den vorläufigen Bescheid kann es zur Auststellung eines positiven/gültigen Bescheides kommen.

Durch einen gültigen Bescheid ist die Kostenübernahme durch die BH möglich.

Sobald die Eltern einen positiven Bescheid erhalten, senden sie eine Kopie an den Heilpädagogischen Kindergarten Liezen:
         Heilpädagogischer Kindergarten
         Nikolaus-Dumba-Straße 8
         8940 Liezen



WICHTIG:
Unbedingt mit dem HPK Kontakt aufnehmen, damit das Kind auf die Warteliste gesetzt wird und bei der Einteilung für das neue Kindergartenjahr berücksichtigt werden kann.
Berücksichtigt können nur gültige Bescheide werden, die bis eine Woche vor Kindergartenbeginn im Heilpädagogischen Kindergarten eingelangt sind.
Der telefonische Kontakt mit der Leitung des HPK (Susanne Oberreiner: 0664/2518858 oder 03612/22881-158) kann bereits bei Antragstellung stattfinden.