Anspruch auf eine Pension besteht bei
- Eintritt des Versicherungsfalles
Es gibt folgende Versicherungsfälle: Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit, Alter und Tod UND
- Erfüllung einer Mindestversicherungszeit
UND
- Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen
soweit sie für die einzelnen Pensionsleistungen vorgesehen sind.
Benötigte Dokumente: in Original , Fotokopie oder beglaubigter Abschrift beilegen
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis über die vom Antragsteller zurückgelegten Versicherungszeiten, Einkommensnachweis des Ehepartners, für den Kinderzuschuss die Geburtsurkunden der Kinder
Antragstellung: Das Antragsformular kann bei der Landesstelle der PVA , bei den Sprechtagen und bei der Gemeinde abgegeben werden.
Ein bei der Gemeinde gestellter Antrag gilt mit dem Tag der Einbringung bei dieser als gestellt, wenn der Antrag binnen zwei Monaten beim Versicherungsträger einlangt.
Zusätzliche Infos sowie Anträge siehe:
www.pensionsversicherung.at oder www.help.gv.at (Pension)
Sprechtage in Liezen: jeden Mittwoch von 8 bis 14.30 Uhr Gebietskrankenkasse - Ausseer Straße 42a
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