Gemeindekennziffer: 61259

Lärmschutzverordnung der Stadt Liezen

Die Lärmschutzverordnung der Stadtgemeinde Liezen dient zur Abwehr bzw. zur Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Mißständen.

Es werden hier vor allem der Betrieb von Fahrzeugen und deren Gartenbenützung, zeitliche Einschränkung von Haus- und Gartenarbeiten, der Betrieb von Modellflugzeugen und Modellautos.

 

Die Details der Lärmschutzverordnung entnehmen Sie bitte untenstehender Word-Datei!