Mit 1.6.2011 fällt die Zuständigkeit für Anträge auf Familienunterhalt, Partnerunterhalt und Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende in erster Instanz an das Heerespersonalamt (zuvor Bezirksverwaltungsbehörde) und in zweiter Instanzt an das Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (zuvor Landeshauptmann).
Anträge sind ab 1.6.2011 beim Heerespersonalamt oder bei der Gemeinde, in der der Zivildienstpflichtige seinen Hauptwohnsitz hat, einzubringen.
Allgemeine Fragen: Hotline - 0810/242 811
am Montag von 07:30 bis 19:00 Uhr
von Dienstag bis Freitag von 07:30 bis 16:00 Uhr
Formulare sind auf der Bundesheerhomepage oder auch auf der Homepage der Zivildienstserviceagentur zu finden.