Gemeindekennziffer: 61259

Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.

Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.

 

zuständige Behörde:
die Gemeinde (der Gemeindeverband) bzw. der Magistrat
in Wien: die Magistratischen Bezirksämter bzw. die Staatsbürgerschaftsevidenz oder die Standesämter
Hinweis: Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis vom jeweiligen österreichischen Konsulat.


erforderliche Unterlagen:
Geburtsurkunde - falls nicht im ZPR vorhanden bzw zur Nacherfassung dieser
amtlicher Lichtbildausweis
falls erforderlich: zusätzlich Heiratsurkunde
urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Verleihungsbescheid

 

Kosten: € 48,90


Staatsbürgerschaftsnachweis für ein Kind
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass ein Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.

Hinweis: Der Antrag für einen Staatsbürgerschaftsnachweis des Neugeborenen ist nur nach einer bereits erfolgten Geburtsanmeldung möglich.


erforderliche Urkunden:

mj. ehel. Kinder: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde  und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern

mj. uneheliche Kinder: Geburtsurkunde; Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter


Hinweis: Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes keine Bundesgebühren und ab 2.4.2008 auch keine Landesverwaltungsabgaben an!

 

Telefonische Auskünfte für Liezen: +43 3612/22881  DW 111 Panja Lammer, DW 127 Karin Lechner, DW 109 Amel Muhamedbegović


Weitere Infos erhalten Sie unter "oesterreich.gv.at" - Staatsbürgerschaft