Gemeindekennziffer: 61259

Rezeptgebührenbefreiung

Rezeptgebührenbefreiung


Um finanzielle Belastungen für sozial schwächer gestellte oder chronisch kranke Menschen zu vermeiden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von der Rezeptgebühr befreit zu werden. Diese Befreiung gilt auch für alle mitversicherten Angehörigen und umfasst neben der Rezeptgebühr:


-das Serviceentgelt für die e-card

-den Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel (z.B. Brille, orthopädische Schuheinlagen) und

-den Kostenbeitrag bei stationären Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalten von Versicherten.



Weitere Informationen zur Rezeptgebührenbefreiung sowie Antragsformular und Infoblatt finden Sie hier.