Gemeindekennziffer: 61259

Ausgleichszulage 2024

Die Ausgleichszulage soll jedem Pensionsbezieher und jeder Pensionsbezieherin, der oder die im Inland lebt, ein Mindesteinkommen sichern.

Liegt das Gesamteinkommen (Pension plus sonstige Nettoeinkommen plus eventuelle Unterhaltsansprüche) unter einem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz), so erhält der Pensionsbezieher oder die Pensionsbezieherin eine Ausgleichszulage zur Aufstockung seines oder ihres Gesamteinkommens.

Hinweis: Jeder Pensionsantrag wird auch als Antrag auf Ausgleichszulage gewertet.

zuständige Behörde:
der jeweilige Pensionsversicherungsträger



Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Stelle, wie der Antrag zu stellen ist.

TIPP: Darüber hinaus ist die Gewährung von weiteren Beihilfen und Ermäßigungen möglich. Entsprechende Auskünfte über diese Leistungen erteilt zum Beispiel das jeweilige Wohnsitzfinanzamt, das Gemeindeamt oder das jeweilige Amt der Landesregierung bzw. auch die Österreichische Bundesbahn (ÖBB) oder sonstige Verkehrsbetreiber.

Formulare erhältlich im Bürgerservice oder unter www.pensionsversicherung.at

 

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