1767 wurde der Ausschank von Branntwein untersagt. Als Begründung wurde angegeben, daß durch den Branntwein Sittenlosigkeit, Verarmung und Krankheiten hervorgerufen wurden. Wenn ein Wirt nun weiter dieses verbotene Getränk verkaufte, wurde er bestraft. Dies hatte zur Folge, daß sogenannte "Winkelschenken" eingerichtet wurden. Wer in einer solchen Schenke gefaßt wurde, erhielt 3 Tage Arrest.
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