Errichtet: 03. Jahrhundert
Bei Ausgrabungen im 19. Jahrhundert wurden 2 Römersteine gefunden, die heute im Aufgang zum Kirchenchor der Stadtpfarrkirche eingemauert sind. Sie sind in den 3. Band der von Theodor Mommsen begründeten Sammlung lateinischer Inschriften, das berühmte Corpus Inscriptionum Latinarum (CIL), unter den Nummern 5642 und 5643 aufgenommen worden.
Die den längeren Text bietende Inschrift CIL III 5642 (= Weber 245 = ILLPRON 1281) wurde bei Bauarbeiten für die Pyhrnstraße im Jahr 1833 entdeckt und lautet (hier nach der Lesart von E. Weber):
[L(ucius) ? Se]necius Valens [v(ivus) f(ecit) s]ib(i) et Brogi(a)e con(iugi) [o(bitae) a]n(norun) XXXVII et L(ucio Senecio [Vale]ntino fil(io) wQ(uiti) c(ohortis) [... a]n(norum) XXVII sti(pendiorum) VIIII
Die in das 3. Jahrhundert n. Chr. datierte Inschrift erzählt, dass ein gewisser L. Senecius Valens zu seinen Lebzeiten für sich, seine Gattin Brogie, verstorben mit 37 Jahren, und für den Sohn L. Senecius Valentinus, Soldat in einer Reiterkohorte mit neun Dienstjahren (stipendia), der mit 27 Jahren starb, den Grabstein gesetzt hat. Zunächst einmal besagt diese Nachricht, dass der Stifter, wie der dreiteilige Name (tria nomina Romanorum) erkennen lässt, römischer Bürger (civis Romanus) war, dass er sehr wahrscheinlich mit einer Keltin - ihr Eigenname Brogie deutet darauf hin -, die im Alter von 37 Jahren verstarb, verheiratet war und dass die beiden zumindest einen Sohn hatten, der in der römischen Armee gedient hat. Zusätzlich ist natürlich der Fundort interessant, weil er zeigt, dass die Familie bei Liezen ihren Wohnsitz gehabt hat. Seit wann die Familie des Mannes schon im Besitz des römischen Bürgerrechtes (civitas Romana) war, verrät der Text nicht. Geradezu idealtypisch für den Romanisierungsprozeß erscheint für diese Region der Sachverhalt der Ehe eines römischen Bürgers mit einer wohl als einheimisch anzunehmenden Keltin; auch deren Tod mit 37 Jahren entspricht durchschnittlichen Lebenserwartungen einer Frau im Altertum.
Das zweite epigrapfische Dokument, dessen näherer Fundort nicht angegeben wird, umfasst nur die drei Zeilen:
Sul( - )Ressatus et Atigenta con(iux) vi(vi) f(ecerunt)
und ist vom Namensmaterial her insofern interessant, als beide Ehepartner, die für sich bereits zu Lebzeiten diese Grabinschrift bestellt haben, keltische Namen führen. E. Weber vermutet hinter den drei Buchstaben Sul die Abkürzung eines römischen Familiennamens (nomen gentile), es könnte sich also möglicherweise beim Ehemann wiederum, so wie bei der vorigen Inschrift, um einen civis Romanus handeln. Als Datierung für diese Inschrift wird das erste nachchristliche Jahrhundert vorgeschlagen, was natürlich für eine Chronologie der Römersiedlung nicht unerheblich ist. |